Erlebnisse aus dem Online-Handel
Wenn man eine eMail von eBay mit diesem Subjekt erhält, dann kann man in 95%der Fälle davon ausgehen das hier der Verkäufer aktives Bietermanagement bertreibt (man könnte es auch Pushen nennen). Hier ein Muster, auf das ich innerhalb von 24 Stunden zweimal getroffen bin.
Der Verkäufer benutzt einen Push-Account um sich langsam an den Höchstpreis ranzutasten und wird dabei automatisch irgendwann zum Höchstbietenden. In diesem Fall wird das Gebot sofort wieder gestrichen, nur um dann gleich danach ein Gebot abzugeben was 50 Cent unter meinem Höchstgebot liegt. Dreister und auffälliger geht es nicht und man sollte meinen, das selbst eBay dies erkennt. Aber: Beide gemeldeten Verkäufer verkaufen (und pushen) auch heute noch im großen Stil fröhlich weiter.
Da erinnert man sich gerne an den üblichen halbjährlichen Anruf von eBay: “Es wird Sie freuen zu hören, das wir jetzt eine Taskforce eingesetzt haben, die nur dafür da ist Verkäufer die auf eigene Angebote bieten zu finden und die auch den Hinweisen der eBay Gemeinschaft nachgeht.”. Freuen würde ich mich, wenn man davon auch was merkt …
3 Responses for "Ihr Gebot ist wieder an erster Stelle"
Hallo.
Dasselbe habe ich auch schon mehrfach festgestellt. Die Zeiten günstiger Schnäppchen sind offensichtlich vorbei bei ebay. Das “pushen” (ja ich nenne es so!) wird noch auffälliger, wenn sich kurz vorm Auktionsende sich tatsächlich noch jemand anmeldet und schnell neuen Höchstpreis eintippt, weil der Hauptaccount (sprich Verkäufer) nicht zufrieden ist mit dem vorraussichtlichem Endergebnis. Sauerei sowas. Dabei haben sie selber schuld….einfach Sofortkauf nehmen oder hoeheres Anfangsgebot.
Naja. Das ist für mich auch ein Grund, ebay nicht mehr so häufig zu benutzen. Lieber Sofortkauf, wenn überhaupt.
Gruss,
Marcel
Hallo,
Am 04.07.2007 ist mir so etwas auch passiert. Habe dann versucht mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen, was mir zunächst nicht gelang.
Dann schickte ich dem Veräufer folgende Mail:
Hallo,
habe für ein Laptop mitgeboten. Mein Gebot war 391,00 Euro.Um 10:17:24 Uhr habe ich mein Angebot abgegeben,wurde aber 10 Sekunden nach meinem Gebot von XXXXXX um 10:17:34 Uhr überboten. Dieser bot 500,00 Euro. XXXXXX zog um 10:19:46 Uhr sein Angebot wieder zurück ohne Angaben von Gründen. Nur so wurde ich wieder Höchstbieter. Ich wurde um 10:19 Uhr darüber informiert,das ich wieder Höchstbieter wurde. Dies erfuhr ich leider erst nach Auktionsende.Ich habe den Eindruck, das das Gebot von XXXXXX nur abgegeben wurde, um mein Höchstgebot herauszufinden.Um 10:21 war dann Auktionsende. Ich möchte vom Kauf zurücktreten, weil ich diese Praktiken als unseriös ansehe. Auch über die angegebene Tel. Nr. war leider niemand zu erreichen.
mfg
(YYYYYY)
Der verkäufer gab mir folgende Antwort:
Mitteilung eines eBay-Mitglieds zu diesem Artikel #123456789
Hallo,
Sie haben Gebot abgegeben und ihre Gebot durch dreimalige anklicken ist Rechtverbindlich.
Jeder Bieter darf vor Auktionsende sein Gebot zurück ziehen/streichen.
Dann habe ich diese Sache ebay gemeldet. Die Antwort war folgende:
Hallo Herr …,
vielen Dank fuer Ihre Nachricht. Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie vom Kaufvertrag zuruecktreten wollen, weil Ihr Verkauefer “…” fuer Sie unserioes zu sein scheint.
Beachten Sie, dass in dem Moment, in dem ein Angebot bei eBay endet, kommt zwischen dem Verkaeufer und dem Hoechstbieter ein Kaufvertrag zustande. Der Verkaeufer ist dazu verpflichtet, den Artikel zum Hoechstpreis an den Hoechstbieter zu uebereignen. Der Hoechstbieter ist dazu verpflichtet, den Artikel zu diesem Preis anzunehmen.
Herr …, falls Sie unbedingt vom Kaufvertrag zuruecktreten wollen, empfehle ich Ihnen, dass Sie eine E-Mail an den Verkaeufer schicken. Darin teilen Sie ihm mit, dass Sie vom Kauf zuruecktreten. Der Ruecktritt vom Kaufvertrag ist sinnvoll, damit Sie endgueltig von allen Kaeuferpflichten entbunden sind. Der Verkaeufer ist beispielsweise in diesem Fall nicht berechtigt, Sie wegen eines nicht bezahlten Artikels verwarnen zu lassen.
Bitte haben Sie jedoch Verstaendnis dafuer, dass wir Ihnen keinen juristischen Rat erteilen duerfen.
Doch leider weiß ich jetzt immer noch nicht, ob ich den Artikel kaufen muss oder nicht???
schöne Grüße an alle
Erwin
Hallo Erwin, ich mußte die persönlichen Angaben aus Deinem Kommentar leider entfernen. Aber zu Deinem Fall: Der Verkäufer ist gewerblich und somit hast Du natürlich ein Widerrufsrecht – wie das genau ausgeübt wird, ist mit dem Verkäufer zu klären. Es streiten sich die Geister, ob man einen Widerruf erst nach Erhalt der Ware machen kann – es sollte aber im Interesse des VK sein – gerade bei einem so teuren Gerät – dies relativ unkompliziert zu machen.
Leave a reply