Erlebnisse eines eBay-Verkäufers
Der Verkauf eines SNES Spiels namens ‘Die Schlümpfe’ endete in einer nicht vorhersehbaren Diskussion. Nach Sofortkauf gab es vom Käufer keinerlei Reaktion, eMails blieben unbeantwortet und auch Nachrichten über eBay wurden ignoriert. Nach mehr als 20 Tagen ohne Reaktion starteten wir die Unstimmigkeit, mit klarem Hinweis auf Widerrufsrecht und das der Käufer sich doch einfach irgendwie mal melden sollte. Danach begann der Horror … (more…)
… lebt es sich gänzlich ungeniert. So könnte man IMHO den Paragraph 154, Abs. 1 der Strafprozeßordnung zusammenfassen. Ich zitiere aus einem Brief der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg:”gemäß § 154 Abs. 1 der Strafprozeßordnung kann von der Verfolgung einer Straftat abgesehen werden, wenn die zu erwartende Strafe gegenüber einer wegen einer anderen Tat bereits verhängten oder zu erwartenden Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Daher habe ich von der Fortführung des Verfahrens abgesehen”. Zitat Ende. Super oder? (more…)