Erlebnisse aus dem Online-Handel
Der Verkauf von Ware für Bekannte ist immer ein Risiko, vor allem wenn die Bekannten es mit der Genauigkeit nicht so ganz ernst nehmen. Diesmal hat es eine an sich ganz nette eBayerin getroffen, die relativ erstaunt war, das das gesendete GameCube Set nicht meinen Wünschen entsprach. Mir hätte es schon gereicht, wenn es der Artikelbeschreibung entsprochen hätte …
Vorab einfach mal die Bilder, von dem was angekommen ist. Die Beschreibung lautete “Die Konsole ist gebraucht aber in gutem Zustand!” …
Nach meine Reklamation gab es tatsächlich folgende Antwort:
es tut mir leid, das Sie mit der Ware nicht zufrieden sind! Ich habe die Konsole im Auftrag eines Bekannten bei Ebay versteigert. Mein Bekannter versicherte mir den einwandfreien Zustand der Konsole. Alle Teile sollten laut seiner Aussage einwandfrei funktionieren.
Können Sie mir bitte näher erläutern, was genau nicht funktioniert bzw. mit was genau Sie nicht zufrieden sind.
Freundliche Grüße
Ich fasse mal zusammen:
Es gab einiges hin- und her, letztendlich wurde der gesamte Betrag plus Kosten für die Rücksendung erstattet. Abschließend kam von der Verkäuferin noch folgender Satz:
Vielen Dank und ich bedaure, dass Sie mit der Konsole
nicht zufrieden waren, ich habe jedoch nach meinem besten Gewissen den Artikel beschrieben.
Wie Sie das geschafft haben will, ist mir ein Rätsel und offensichtlich hat es ja auch nicht geklappt.
5 Responses for "Nach besten Gewissen beschrieben"
…wurde warscheinlich im Dunklen unter der Bettdecke ertastet und demnach beschrieben … 🙂
Ja, DAS würde einiges erklären … auch die Sache mit dem Bekannten 🙂
Gratuliere. 🙂
Ich kaufe selber bei Ebay Konsolen und Spiele in grösseren Mengen und kann Deine negativen Erfahrungen leider nur bestätigen.
Das Unrechtsbewusstsein ist ja bei den meissten Verkäufern recht schwach ausgeprägt….
Gerade heute erhielt ich wieder einen Handheld in der OVP. Auf die OVP wurde einfach ein Postaufkleber und eine Briefmarke für 2,20 geklebt. Bezahlt habe ich natürlich Paketversand. Nach zähen Emailverkehr hat er nun die Portdifferenz erstattet 🙂 Einfacher wäre es gewesen, ich hätte den Erhalt verleugnet und den versicherten Nachweis verlangt. Das der Ton des Gerätes nicht funktioniert, das habe ich dann schon gar nicht mehr angesprochen, um den Verkäufer nicht zu überfordern 🙂
Leider kommt so etwas jeden 2. Tag vor, immer waren es Bekannte, die die Ware falsch abschickten, eine Entschuldigung kommt immer, aber nie das Angebot, die Differenz zu erstatten…, die muss man dann immer anmahnen.
So viel Spass noch, Grüsse Impi
@Impi: Ich hätte tatsächlich einen Nichterhalt gemeldet. Selbst schuld sag ich da mal zum Verkäufer. Was will ich mit einer Portodifferenz, wenn die OVP unbrauchbar/beschädigt ist und der Ton nicht läuft?
Naja, man könnte ja auch nru auf artikel bieten, die wirklich ordentliche Bilder mit Detailfotos haben…
aber so einfach is det leider nich immer, ich weiß.
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