Erlebnisse aus dem Online-Handel
Wusstet Ihr es auch schon? “Du vollidiot ey” ist keine Beleidigung. Nein! Nach der Logik des Verkäufers der mir die netten Worte neulich geschrieben hatte, ist das etwas ganz anderes:
“Vollidiot fällt unter die Kategorie Freie Meinungsäußerung im STGB!!!”
4 Responses for "Freie Meinungsäußerung!"
Ich denke “Anzeige wegen Beleidigung” wäre doch den Test wert 😉
Also, wenn dieser Spruch vom VERKÄUFER kommt, hat der wohl wenige Stammkunden. Aber selbst das wir er für sich positiv auslegen:”Ich verfüge zu 98 % über Laufkundschaft” 😀
Dummschwätzer ist die mir einzige Beleidigung, wofür man nicht auf den Deckel bekommt 😀
http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~E7F56096393B34E6982064E1FB565D0E2~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Der ist gut, das muss ich mir merken. Bei den Diskussionen die ich manchmal führe sollte bestens reinpassen … 🙂
Leave a reply