Erlebnisse aus dem Online-Handel
Es war sehr ruhig in den letzten Wochen in unserem Blog und das hatte durchaus einen – sagen wir mal ganz vorsichtig unerfreulichen – Grund: Am 31.3.2010 endet die Übergangsfrist der Novellierung des Jugendschutzgesetz aus dem Jahre 2003. Ab dem 1.4.2010 müssen – und die Betonung liegt hier wirklich auf müssen – alle Videospiele mit einem einheitlichen großen USK – Sticker mit Mindestmassen versehen sein. Dies gilt nicht nur für Neuware, sondern auch für Gebrauchtware – diese müssen mit eben diesen Logos nachetikettiert werden. Letzteres hat uns mehr oder weniger auf dem falschen Fuß erwischt und so haben wir die letzten drei Wochen damit verbracht 1000 Artikel nach zu etikettieren, neu zu scannen/fotografieren und alle Angebote entsprechend neu einzustellen. Für den Shop mussten alle Altersangaben nachgepflegt werden und auch der Shop wurde entsprechend umgebaut, sodass die USK Logo Einblendungen automatisiert ablaufen. Was für ein Horror – da fragt man sich wirklich, was man hier eigentlich gerade macht.
Aber das war noch nicht alles, es kommt noch besser: Die USK Prüfung für Videospiele war erst ab 2003 verpflichtend, vorher war dies eine freiwillige Maßnahme der Hersteller. Da USK Prüfungen den Hersteller Geld kosten, schließlich müssen diese für diese Prüfungen zahlen, ist klar das es vor dem Jahre 2003 kaum ein Hersteller auf sich genommen hat, diese Prüfungen zu vollziehen. Als Fazit sind fast alle Spiele die vor dem Jahre 2003 veröffentlicht wurden, nicht USK geprüft. Dies betrifft zeitlich gesehen quasi alle Spiele die vor dem Gameboy Color veröffentlicht wurden: Gameboy, SNES, Atari VCS, N64. Alles Konsolen für die einige der besten Kinderspiele aller Zeiten veröffentlicht wurden wie zum Beispiel Super Mario 64. Nun gibt es ein Problem: Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurde auch beschlossen, das alle nicht USK geprüften Titel (Super Mario 64, fast alle VCS Spiele, Game Boy Spiele) nicht an Minderjährige verkauft werden dürfen. Alles was die USK nicht in den Händen hatte, darf nicht an Minderjährige verkauft werden. Das ist exakt der Zeitpunkt, wo bspw. Pacman für den Gameboy auf der gleichen Stufe wie Resident Evil 5 für die Xbox 360 steht.
Ja, ich komme da aus dem Kopf schütteln auch nicht mehr raus. Die Politik hat hier den einfachsten Weg gewählt (alles nicht geprüfte ist böse). Aber: Wir können es nicht ändern und müssen uns daran halten. Ich persönlich habe keine Lust, wegen einem Gameboy Spiel oder einem fehlenden Sticker abgemahnt zu werden und ich bin mir fast zu 100% sicher, das die Abmahnwellen rollen werden.
Fazit für uns: Auf eBay bieten wir keine nicht USK geprüften Spiele mehr an, d.h. alle Angebote werden entsprechend beendet. In unserem Shop wird es diese Spiele noch geben, aber nur gegen Altersprüfung. Nochmal in aller Deutlichkeit: Ja, ich finde es auch lächerlich wenn für Pacman oder Super Mario der Ausweis gezückt werden muss, aber ich kann es nicht ändern. Natürlich ist der Versand mit Altersnachweis deutlich teurer, das relativiert sich erst mit dem Kauf von mind. 3-4 Spielen – kein Mensch zahlt 5 Euro Porto (inkl. Altersprüfung) für ein 2 Euro Gameboy Spiel.
Mich persönlich trifft es besonders: Ich halte nach wie vor viele der alten Spiele für die besten Spiele aller Zeiten. Ich habe mit dem Atari VCS angefangen und habe das SNES und N64 geliebt. All das ist jetzt erst für Personen ab 18 erlaubt. Das ist Irrsinn. Zumal wenn ich gleichzeitig bspw. auf Pro 7 um 19 Uhr Film Werbetrailer sehe, wo Gestalten schwarzes Blut aus den Augen läuft … aber was erzähle ich.
Ich bin gespannt, wie sich das ab dem 1.4 entwickeln wird – die Videospiele Händler die ich so auf der Beobachtungsliste habe, haben bis jetzt noch nicht reagiert. Von zwei Dutzend Händlern hat nur einer angefangen seine Artikel nach zu etikettieren, mal schauen wie sich das entwickelt. Und nein, wir werden und haben noch nie andere Händler abgemahnt und das wird auch so bleiben. Der Gesetzgeber legt uns schon zu viele Hürden in den Weg, da muss man sich nicht noch selbst die Augen aushacken.
Übrigens: Ratet mal welche der USK Sticker als erstes alle waren … es waren USK 0 Sticker. Soviel zum Thema “Videospiele sind böse” …
Was denkt Ihr über diese Regelung?
12 Responses for "Jugendschutzgesetz und die USK"
Ich halte die neue Regelung für ziemlichen Nonsens. Gerade was die Nachetikettierung alter Spiele angeht.
Für Jugendliche ist es doch ein leichtes an Spiele zu kommen, für die sie eigentlich noch nicht alt genug sind. Ich habe früher auch meinen Onkel ein USK18-Spiel für mich kaufen lassen. Genau so finden auch andere Jugendliche Leute, die für sie die Spiele besorgen, wenn sie nicht sogar schon so weit sind, dass sie ihre Spiele nur noch aus dem Netz ziehen.
Außerdem verschandelt dieses riesige neue Logo doch jede Verkaufsverpackung. Es hat doch nichts mit der Größe des Logos zu tun, ob Eltern oder andere Erwachsene sich für die Altersangabe interessieren. Bei der Problematik, welches Spiel für das eigene Kind geeignet ist, hilft es meiner Meinung nach nur, wenn sich auch Eltern mit den Spielen beschäftigen und wissen, was ihre Kinder spielen.
Ich persönlich finde es sehr schade, weil es in Zukunft für mich superschwer sein wird, mein Hobby mit neuen Spielen anzufüttern. Es wird wohl selbst auf dem Privatmarkt – sprich Online-Marktplätzen – ungleich schwieriger, Stichwort Forenhaftung. Kein Forenbetreiber (und wohl auch eBay nicht) kann vor einer Klage sicher sein, einzig Amazon hat da eventuell noch ein taugliches Marktplatz-System.
Ungeachtet dessen habe ich lange überlegt, wie man dieses Dilemma lösen könnte, und mir ist kein Königsweg eingefallen. Alle alten Spiele pauschal als FSK 16 behandeln? Das kann auch schiefgehen, es gab auch vor 20 Jahren schon Spiele mit menschenverachtendem oder verfassungsfeindlichen Content. Eine Blacklist oder eine Whitelist könnte eventuell funktionieren, aber wer soll das verwalten? Wer soll das überprüfen?
Da in Deutschland gerade Abmahnwahn herrscht, gibt es eben nur solche hundertprozentigen Lösungen. Du tust auch gut daran, Dich in alle Richtungen abzusichern, ich könnte mir vorstellen, dass die anderen Händler nicht lange so sorglos in Bezug auf die neue Regelung sind. Da werden einige an irgendwelchen Klagen zugrundegehen – ist das nicht schrecklich? Wenn man sich das mal auf der Zunge zergehen lässt, eventuell werden wegen Pacman, Yoshis Island und Tetris ganze Existenzen gefährdet… aber das ist eine andere Baustelle und hat ja nicht direkt mit Retrospielen zu tun.
Wie schon anfangs gesagt: schade drum. Mir fällt auch gerade kein vergleichbares Beispiel ein, ob jemals Menschen der Zugang zu einer derart großen Menge an Kulturgut erschwert wurde.
Hallo Kollege ;-),
also ich halte mich an folgendes Dokument, daß für deutsche Bibliotheken gilt, darin heißt es, die Artikel wurden “zum damaligen Zeitpunkt ordnungsgemäß etikettiert” und müssten NICHT nachetikettiert werden.
http://www.lfs.bsb-muenchen.de/fileadmin/redaktion/meldungen/2010_1/02_FSK_Neuetikettierung.pdf
Ich nehme das als Grundlage, die Ware nicht nachzuetikettieren und das soll mir erstmal ein Gericht erklären, wo hier der Unterschied zur Bibliothek liegt!!
Gruß,
Markus vom WorldWideWigWam
Hallo lumbert_de,
wie soll man denn da einen Altersnachweis erbringen?
Mit freundlichen Grüßen
5025susanne
@Rei: Genau – heutzutage habe 14 jährige die solche Titel spielen mehr USK18 Titel im Schrank als ich – die zu bekommen ist völlig problemlos, sei es über Eltern oder Schulhof. Mit Verboten hat man noch nie etwas erreicht, mit Aufklärung viel mehr.
@Fabrice: Ja man kann der USK nicht einmal wirklich einen Vorwurf machen im Fall der uralt Spiele. Aber: Das was vor 10 Jahren noch als ab 16 durchging, gibt es heute ab 6. Mir würde spontan kein einziger Titel vor 2000 einfallen, der heute noch USK18 verdient hätten. Kulturgut finde ich übrigens eine sehr passende Bezeichnung für die alten Spiele.
@Markus: Hi Kollege 🙂 Der Link ist interessant, bei meiner Suche bin ich nur auf div. Berichte auf Anwaltsseiten gestossen. Die USK selbst sagt: Alte Module ohne OVP und Nachlabelung? Keine Ahnung, aber nächste Woche soll es dazu Gespräche geben. Das war vor zwei Wochen. Zwei Wochen vor Ende der Übergangsfrist machen die sich Gedanken um sowas, da komm ich aus dem Kopf schütteln nicht mehr raus. Aber: Letztendlich Gewissheit hat man erst nach Urteilen und vermutlich nicht mal dann – kennen wir ja schon.
@5025susanne: Bei uns macht das dann der freundliche DHL Bote, das ist der einfachste Weg. Niemand schickt uns eine Ausweiskopie und die würde ich auch gar nicht wollen. Mehr Infos kommen noch einmal per eMail.
@Lumbert
Du hast mich da heute ganz (oder jetzt gestern) ganz schön aufgeschreckt, ich hatte 0,0 davon gehört…
Das Dokument hat seine Tücken, die Formulierung “Im Rahmen der Ausleihe” könnte ein Fallstrick sein.
Andersrum habe ich nirgends auf die Schnelle was das explizit die Gebrauchtware einschliesst gefunden, vielleicht kannst Du Anschaumaterial bieten?
Ich hab die offizielle Gesetzesnovelle überflogen, da stand was wie “in den regulären Handel gelangt”, das bedeutet eigentlich die zum Kauf erscheinenenden, das hat mit Gebrauchtware streng nach “Juristendeutsch” nichts zu tun, aber da ist ja auch vieles dehnbar…
Mal abgesehen von der Sinnlosigkeit des Ganzen bin ich beruhigter was das Ganze angeht, Amazon nutzt auch noch alte Labels, solange das da auf altem Wege dargestellt wird bleiben meine Hosen vorerst trocken 😉
Toller Blog & netter Shop übrigens, gibt leider viel zu wenige “OK-Typen” in unserem Gewerbe 😉
@markus: Danke für das nette Feedback! Wir haben wie geschrieben vor zwei Wochen davon erfahren, im Amazon Händlerinfo kam die Info letzte Woche 🙂 Bzgl. der Links habe ich mich auf diese Quellen gestützt:
http://www.it-recht-kanzlei.de/neue-usk-fsk-kennzeichnungen.html
http://www.usk.de
Dort wird Gebrauchtware explizit erwähnt und auch das bspw. die Medien nicht nachgestickert werden müssen.
Ich denke auch nicht, das man alte Produktbilder Nachstickern muss – das kann Amazon ja bspw. auch nicht leisten (wobei ja im Fall der Fälle nicht Amazon abgemahnt werden würde, sondern die Händler – zumindest bei den ganzen alten Titeln), wir machen es aus Gründen der “Abschreckung” – so sehen potentielle Abmahner gleich: Hier brauchen wir es nicht zu versuchen und damit die Käufer gleich sehen, da ist ein Sticker drauf. Das grosse USK Zeichen ist verpönt und wenn die in einem alten Bild sehen das da keins drauf ist und dann Ihr gekauftes Spiel mit einem Sticker bekommen, gibt es sicher ab und an Diskussionen. Und die will ich auch vermeiden.
Von der USK selbst wird nichts kommen, die interessiert es doch heute schon nicht was bspw. alles auf eBay und co vertickt wird.
“Von der USK selbst wird nichts kommen, die interessiert es doch heute schon nicht was bspw. alles auf eBay und co vertickt wird.”
Stimmt. Den strenggenommen ist alles ohne USK-Kennzeichen ab 18 Jahre. Also auch uralte Atari VCS 2600 Spiele.
Ja, habe auch die ganze Zeit auf Amazon geschielt, die USK war da auch meine geringste Sorge, ich denke wir denken an die gleichen “Typen” 😉
An alle Gewerblichen die USK bzw. FSK gekennzeichnete Waren verkaufen,
ich wurde abgemahnt, weil ich UK-Versionen in eBay verkaufe. Jetzt habe ich nur Spiele im Shop, die identisch mit der deutschen Version sind. Alle meine angebotenen Spiele haben das USK Logo auf dem Datenträger. Nur fehlt der Hinweis auf der Hülle.
Das habe ich jetzt lösen können, mit Rücksprache der USK, das ich Permanent Sticker (USK-Logo) entsprechend der Vorschrift auf der Hülle anbringe. Nicht auf dem Cellophan !!
Jetzt habe ich vom Abmahner wieder Post erhalten, weil ich gegen die Unterlassungserklärung verstoßen habe, da ich wieder UK-Versionen auf eBay anbiete.
Jetzt habe ich folgendes Problem. Alle Informationen über das Nachlabeln sind widerrufen und man weis jetzt nicht was richtig und was falsch ist. Nachforschungen laufen wieder. Zum 2. mal.
Folgende Informationen vom 30.09.2010 habe noch:
Eine Nachlabelung ist natürlich zulässig solange es tatsächlich identische Versionen sind. Ansonsten läge ein Verstoß gegen Art. 28 EG-Vertrag vor. Richtig ist der Hinweis nur soweit, daß man nicht einfach ausländische Spiele und DVDs nehmen und darauf die deutsche FSK/USK nachlabeln darf, da es sich um eine andere Version handeln könnte. Solange man aber z. B. einen Bit-Vergleich der Datenträger macht und es sich um identische Versionen handelt darf man auch nachlabeln.
Laut dieser Information, die von einer Rechtsanwaltskanzlei stammen, sollte eine Nachlabelung rechtlich sein.
Der Abmahner verhält sich sehr Kulant, so das er mir 1 Woche Zeit einräumt dieses Problem zu klären.
News folgen….
All das hatte ich in meinem Artikel beschrieben:
– Natürlich darf man die USK Sticker nicht auf ungeprüfte Spiele kleben. Welche Spiele geprüft sind, kann jeder unter http://www.usk.de abrufen
– Natürlich darf man Importspiele verkaufen, aber: Nur an Personen ab 18
– Alles was die USK nicht geprüft hat, ist ab 18. Selbst PacMan für den GameBoy
Zu den PEGI Versionen: Das wäre rechtlich zu prüfen, einen Verstoß sehe ich da nicht _solange_ Du gewährleistest, das der Empfänger 18 Jahre ist. Aber: All das was ich schreibe ist meine private Meinung und keine Rechtsberatung.
Ich drücke Dir die Daumen da sauber rauszukommen, viel Erfolg und halte uns bitte auf dem Laufenden
Hallo,
vielleicht ist folgende Info von Interesse: Ich habe eben nach entsprechender Anfrage eine Mail von der USK erhalten, die folgenden Satz enthält: “Gebrauchtwaren müssen nicht nachgekennzeichnet werden (Altersfreigaben natürlich beachten!)”
Zumindest das ist erfreulich. Das Problem, dass ich nicht so recht weiß, wohin mit all meinen SNES- und GB-Spielen, bleibt allerdings bestehen. 😉
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