Erlebnisse aus dem Online-Handel
Hier nun der letzte Teil der Drei-Geschichten-Auktion: Bis dato hatten wir den Sammlerzustand und das magische Paket. Nachdem der Verkäufer angeboten hatte, seinen unvollständigen Schrott zurückzunehmen war die Sache für uns eigentlich erledigt. Die beiliegenden Spiele werden den Kaufpreis einspielen und der Rest geht in die Kiste mit Elektroschrott. Auf eine Bewertung haben wir verzichtet, da ein Positiv nicht passen würde und alles andere unfair wäre, da der Verkäufer die Rücknahme angeboten hatte. Und genau hier steigen wir ein, zum spannenden dritten Teil … (more…)
… wurde soebend seitens eBay gestrichen, wieder mit dem Hinweis auf Verletzung des Urheberrechts. Diesmal war es eine PSP inkl. Restgarantie mit der Firmware 3.10 – auch diese Geräte werden offiziell von Sony verkauft. Das eBay – anstatt sich um die tatsächlichen Urheberrechtsverletzung beim Verkauf von Raubkopien – zu kümmern, hier so hart durchgreift, läßt eigentlich nur einen Schluss zu: eBay dient als Erfüllungsgehilfe für Sony. Das was Sony nicht schafft – eine sichere Firmware rauszubringen – versuchen sie offenbar über Umwege umzusetzen: Nach Aussage von eBay sollte eine PSP vor dem Verkauf auf die aktuellste Firmware gebracht werden. Die Hintergründe/Absprachen die Grundlage für diese Entscheidung sind, würde ich gerne mal wissen. Die Krönung … (more…)
Das war die Nachricht eines Käufers von uns – die Miteilung gab es zusammen mit seinen Kontodaten. Klingt im ersten Moment natürlich schon sehr obstrus, aber es ist gar nicht soweit hergeholt. Natürlich könnten wir eine Lastschrift durchführen – jedenfalls solange man mit seiner Bank so eine Vereinbarung hat und das alles kostendeckend ist, aber so einfach geht das dann natürlich trotzdem nicht. Denn: Zumindest eine schriftliche Erlaubnis inkl. Unterschrift wäre von Nöten, um solch eine Lastschrift durchzuführen. Denn: Wer sagt uns, das die Kontodaten wirklich dem Käufer gehören? Es wäre einfach für uns, wenn es so einfach wäre. (more…)
Eine von uns eingestelltes Angebot einer Sony PSP mit 2 GB Memorystick und Firmware 1.5 wurde soebend seitens eBay beendet. Grund: Verletzung von Urheberrecht. Zitat aus der eMail: “Die Verletzung von Urheberrechten ist gesetzlich verboten und verstoesst gegen die eBay-Grundsaetze. Das Urheberrecht (Copyright) dient dem Schutz von Autoren kreativer Werke, wie Filme, Musik, Software, Fotografien und Buecher, und bezieht sich sowohl auf veroeffentlichtes als auch auf unveroeffentlichtes Material. Inhaber von Urheberrechten besitzen das ausschliessliche Recht, das urheberrechtlich geschuetzte Werk zu vervielfaeltigen (also Kopien herzustellen), Vervielfaeltigungsstuecke zu verbreiten und das Werk oeffentlich aufzufuehren bzw. auszustellen.” … (more…)
Gemeint ist die 1. negative Bewertung – die letzte Negative war ja ein Versehen. Nun hat es mich aber endgültig erwischt, ich habe den Parade-eBayer gefunden (oder besser: es er hat mich gefunden). Verkauft wurde ein Dreamcast-Spiel wobei die CD in einem Top-Zustand war. Nur minimalste Spuren auf der CD, natürlich funktionsfähig – bei ihm schien sie nicht zu laufen. Der Käufer bewertete ohne jegliche vorherige Kommunikation, was auch immer sein Problem war – es konnte nicht geklärt werden. Gedankenlesen lerne ich vermutlich erst in ein paar Jahren und so muß man mich – leider – noch auf den üblichen Kommunikationswegen kontaktieren: Zum Beispiel per Telefon, über eBay, per eMail, per Fax oder über einen Brief… alles Daten die in _jeder_ Auktion aufgeführt sind. Für den guten Mann war das anscheinend zuviel verlangt …