Erlebnisse aus dem Online-Handel
Auf was für Ideen manche Menschen kommen. Am 10 März erreicht uns folgende Anfrage über Amazon:
“Guten Tag,letztes Jahr habe ich bei Ihnen den Artikel Pokemon Rubin Edition für meine kleine Cousine gekauft.Diese hatte jetzt Geburtstag und leider hat Sie auch von Ihrer Oma die gleiche Edition geschenkt bekommen.Das Spiel ist daher unbenutzt und so wie es abgeschickt wurde.Ist es vielleicht möglich den Artikel wieder zurückzugeben?Wie gesagt war dieser zuerst für den Urlaub der Kinder gedacht aber als dann meine Cousine den Wunsch äußerte diese Edition sowie einen GBA haben zu wollen,haben wir den Artikel bis zu Ihrem Geburtstag aufgehoben und ihr jetzt vor 2 Wochen geschenkt.Wie jedes Jahr konnte natürlich die Oma sich nicht mit uns absprechen und schenkte neben den üblichen Barbies noch dieses Spiel.Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie daher den Artikel zurücknehmen könnten/würden,weil wir so leider keine Verwendung für dieses Spiel haben.Amazon sagte, dass Amazon bei solchen Sachen den Artikel zurücknimmt,jedoch erfolgte der Verkauf ja über einen Anbieter,also Sie.”
Ganze drei (!!) Monate (!!) nach dem Kauf, es handelte sich dabei um ein loses Modul ohne OVP und nicht verschweißt. Ich würde nicht einmal ansatzweise überhaupt auf so einen Gedanken kommen, aber nun ja. Die Antwort war – wie ich finde – noch freundlich aber bestimmt …
EBay setzt es nun zwingend zum 15. Juni in ausgewählten Kategorien durch: Die versandkostenfreie Lieferung. Ich hatte mich ja schon im Zuge unserer Shop-Eröffnung darüber ausgelassen, das eine versandkostenfreie Lieferung immer zu Lasten des Käufers geht. Selbstverständlich werden die Versandkosten in den Artikelpreis einkalkuliert, aber nicht nur der: Auch die somit höheren Verkäufergebühren landen im Endpreis. Fazit: Für den Käufer wird alles teurer. Wir verkaufen zwangsläufig auch seit einigen Wochen versandkostenfrei und stellen einen seltsamen Effekt fest …
Wusstet Ihr es auch schon? “Du vollidiot ey” ist keine Beleidigung. Nein! Nach der Logik des Verkäufers der mir die netten Worte neulich geschrieben hatte, ist das etwas ganz anderes:
“Vollidiot fällt unter die Kategorie Freie Meinungsäußerung im STGB!!!”
Oder doch versuchter Betrug? Ich weiß es bis heute nicht. Doch fangen wir vorne an: Gekauft wurde ein XBox 360 Set, 60 GB Festplatte, HDMI Ausgang, guter Zustand, dazu ein bissl Kleinkram wie WLan Adapter und ein paar Spiele. Die 60 GB Festplatte und der HDMI Ausgang wurden extra vom Verkäufer in der Artikelbeschreibung ausdrücklich erwähnt. Was dann hier angekommen ist, entsprach nicht ganz der Artikelbeschreibung …
Das Thema hatten wir schon einmal vor knapp einem Jahr: Blöder Fehler schrieb ich damals und glücklicherweise lernen wir manchmal aus Fehlern. Wieder einmal waren Nacktbilder auf einer Game Boy Camera und diesmal haben wir sie entdeckt. Ich würde Euch ja zu gerne die abfotografierten Bilder zeigen, aber nach einigem Überlegen ist mir das ein zu heißes Eisen. Auch wenn die Auflösung im Ascii-Bereich liegt, sind klare Formen, das Motiv und die Stellung klar ersichtlich. Im vorliegenden Fall ist es übrigens eine blonde Frau, nur bekleidet mit einem Slip die an einer Stange “tanzt” …