Erlebnisse aus dem Online-Handel
Wusstet Ihr es auch schon? “Du vollidiot ey” ist keine Beleidigung. Nein! Nach der Logik des Verkäufers der mir die netten Worte neulich geschrieben hatte, ist das etwas ganz anderes:
“Vollidiot fällt unter die Kategorie Freie Meinungsäußerung im STGB!!!”