Erlebnisse aus dem Online-Handel
Das ab und an eine negative Bewertung abfällt ist normal und leider korreliert bis dato in solchen Fällen der Käufer-IQ nicht mit den Anforderungen der eBay-Plattform – anders ausgedrückt: Kein Plan von nichts, Widerrufsbelehrungen sind irgendwas aus dem Ausland und Kommunikation ist etwas, was man mit Stäbchen essen kann. Traurig, aber so ist es halt. Im folgenden Fall ist das Verhalten des Käufers besonders beschämend: Der gute Mann hat zwei Artikel bei uns gekauft und
Eigentlich müsste der Käufer im siebten Dienstleistungshimmel schweben, eigentlich. Hier erst einmal die Artikelbeschreibung des Artikels für den wir die negative Bewertung erhalten haben:
Seine negative Bewertung für diesen Artikel (wie gesagt ohne vorherige Rückmeldung) lautet:
Ich benutze zum Testen für die Xbox Controller immer ein Spiel: Medal of Honor – European Assault. Dort lassen sich alle Buttons, Sticks und Rumble Effekt gleich in der ersten Sequenz testen, die Intro Texte des Trailers kann ich inzwischen auswendig mitsprechen. Glücklicherweise hat genau dieses Spiel uns heute vor einer sehr unangenehmen Situation gerettet …
Hier die Antwort eines Käufers, als wir nach 10 Tagen ohne Zahlungseingang vorsichtig per eMail nachgefragt hatten:
Ds ist nicht unsere Woche. Definitiv nicht. Vorhin stand unser DHL Paketmann mit einem Paket in der Tür, für das wir 12 Euro nachzahlen sollten. Wie ein kurzer Blick offenbarte, handelte es sich um eine unfreie Rücksendung. 12 Euro für eine Rücksendung die man auch als Brief für 1,45 Euro hätte schicken können, zumal wir den Käufer extra darauf hingewiesen haben, das er _natürlich_ auch das Porto für die Rücksendung erstattet bekommt. (more…)
Wusstet Ihr es auch schon? “Du vollidiot ey” ist keine Beleidigung. Nein! Nach der Logik des Verkäufers der mir die netten Worte neulich geschrieben hatte, ist das etwas ganz anderes:
“Vollidiot fällt unter die Kategorie Freie Meinungsäußerung im STGB!!!”