Erlebnisse aus dem Online-Handel
Das dieser Artikel noch eine Fortsetzung findet, hätte ich bis heute morgen 8 Uhr auch nicht erwartet. Quereinsteigern empfehle ich erst Teil 1 der Story zu lesen. Heute morgen pünktlich um 8 Uhr versuchten wir also den GLS Kundenservice zu erreichen, damit das Paket vielleicht noch zum richtigen Käufer umgeleitet werden kann. Die Auskunft von GLS überraschte dann doch …
Fehler passieren, das ist klar. Wenn wir einen Fehler machen, dann lösen wir die schnellstmöglich und im Interesse des Kundens, natürlich dann auch zu unserem Nachteil. Soll heißen: Es gibt bspw. ein zweites Spiel gratis, ein besseres Gerät als gekauft oder auch mal ein Spiel ganz umsonst. Meistens sind die Fehler die uns passieren Einstellfehler (falsches Bild, falsche Beschreibung, doppelt eingestellt), aber was mir vor ein paar Tagen passiert ist, geht auf keine Kuhhaut mehr …
Das ist die Anzahl der Angebote die ich gerade alle einzeln durchgehen mußte, wieder einmal. Grund: eBay hat es fertiggebracht die Einblendung der Widerrufsbelehrung zu zerbasteln und ohne eben diese Widerrufsbelehrung ist man abmahngefährdet. Natürlich gab es von eBay dazu keinen Hinweis, erst ein Artikel auf heise.de brachte mich darauf – ein komplettes Unding: eBay läßt damit seine Verkäufer ins offene Messer laufen. Ganze 50 Angebote hat es bei uns erwischt … wer gewerblich auf eBay unterwegs ist, sollte _unbedingt_ seine Angebote durchgehen
Notiz an mich selbst: Wenn man eine vorhandene Artikelvorlage für einen neuen Artikel kopiert, sollte man darauf achten das die Artikelmenge überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Es ist verdammt doof, einen Artikel den man nur einmal hat als vier Mal verfügbar einzustellen.