Erlebnisse aus dem Online-Handel
Preisvorschlag auf eBay für Star Wars Battlefront:
Ich war ja versucht auf “Akzeptieren” zu klicken, aber die Gefahr das die Gegenseite in Panik ausbricht ist leider einfach zu groß. Ich habe den potentiellen Käufer mal angeschrieben und gefragt ob er das Ernst meint … mit Smiley natürlich.
Mal wieder ein Preisvorschlag, diesmal für den absoluten Playstation 1 Klassiker Frontschweine. Der Preisvorschlag war im Rahmen, wir haben ihn angenommen und – Stammleser ahnen es bereits – das Ganze endete in einem Problem …
Willkommen im neuen Jahr. Alleine die ersten 10 Tage hatten mehr blogbare Ereignisse als das gesamte letzte Jahr. Gut fürs Blog, schlecht für unsere Nerven wobei das heutige Erlebnis für sehr, sehr viel Erheiterung gesorgt hat. Die Geschichte begann bereits am Vortag als ein Amazon Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt und ein Spiel zurück geschickt hat. Soweit nichts ungewöhnliches, wenn man mal davon absieht das als Briefumschlag eine Art Krankenhausakte verwendet wurde. Heute waren zwei weitere Sendungen dieser Person in unserem Briefkasten, wieder waren das Umschläge aus der Kategorie Müllentsorgung aber das Kuriose daran: Der gute Mann hat bei uns nur ein Spiel gekauft. Offenbar hat da einer einen Großeinkauf getätigt und schickt nun alles zurück. Nur an die falschen Personen. An sich schon kurios, aber ich kann das noch toppen: Vielleicht bin ich da altmodisch, aber wenn man seine Kontodaten dazulegt erwarte ich schon eine gewisse Form. Ein weißes Blatt Papier bspw., eine Anrede/Gruß wäre nett muss aber nicht. Was ich nicht leiden kann ist, wenn man seinen Widerruf auf den Resten einer Pizzaschachtel formuliert. Oder auf die Reste der Verpackung seiner aufblasbaren Gummipuppe. Ein Scherz? Leider nicht …
Grundsätzlich können bei all unseren Artikeln Preisvorschläge abgegeben werden und so war es auch in diesem Fall: Ein eBayer hat für einen Artikel einen Preisvorschlag in Höhe von 9 Euro abgegeben, der Vorschlag war im Rahmen und wurde von uns angenommen. Alles gut? Nicht wirklich: Die Reaktion des Käufers überraschte dann doch …
Gewerbliche Verkäufer haben einige Pflichten zu befolgen, dazu zählt die Verkäufe ordnungsgemäß zu versteuern, das Versandrisiko zu tragen, die Verpackungsverordnung einzuhalten, ein Widerrufsrecht einzuräumen, Gewährleistung zu bieten usw. usw. All dies kostet Geld, ordentlich Geld und wenn ich an die Buchhaltung denke vor allem extrem viel Zeit. Wenn jemand privat verkauft und sich auf das Recht des Privatverkaufs beruft, muss er dies alles nicht befolgen / gewährleisten und hat somit einen deutlichen (finanziellen und zeitlichen) Vorteil. Soweit das auch ein Privatverkauf ist, ist das völlig in Ordnung aber es gibt viele Verkäufer die im gewerblichen Maße kaufen und verkaufen und all diese Regeln ignorieren. Sie schaden damit allen Verkäufern die sich an die Regeln halten, als auch allen Käufern die um ihre Rechte betrogen werden. So wie auch im nachfolgenden Fall: Eine gewerbliche Privatverkäuferin, völlig schmerzfrei, diskutiert sich um Kopf und Kragen …