Erlebnisse aus dem Online-Handel
Gewerbliche Verkäufer haben einige Pflichten zu befolgen, dazu zählt die Verkäufe ordnungsgemäß zu versteuern, das Versandrisiko zu tragen, die Verpackungsverordnung einzuhalten, ein Widerrufsrecht einzuräumen, Gewährleistung zu bieten usw. usw. All dies kostet Geld, ordentlich Geld und wenn ich an die Buchhaltung denke vor allem extrem viel Zeit. Wenn jemand privat verkauft und sich auf das Recht des Privatverkaufs beruft, muss er dies alles nicht befolgen / gewährleisten und hat somit einen deutlichen (finanziellen und zeitlichen) Vorteil. Soweit das auch ein Privatverkauf ist, ist das völlig in Ordnung aber es gibt viele Verkäufer die im gewerblichen Maße kaufen und verkaufen und all diese Regeln ignorieren. Sie schaden damit allen Verkäufern die sich an die Regeln halten, als auch allen Käufern die um ihre Rechte betrogen werden. So wie auch im nachfolgenden Fall: Eine gewerbliche Privatverkäuferin, völlig schmerzfrei, diskutiert sich um Kopf und Kragen …
Bei eBay hat man ja glücklicherweise die Möglichkeit den Käuferkreis einzuschränken, d.h. wir können definieren das wir nicht möchten das bspw. Käufer mit Verwarnungen wegen nicht bezahlten Artikeln bei uns kaufen. So erspart man sich Probleme die man nicht wirklich haben will, Spaßbieter bitte weitergehen. Ab und an kommt es vor, das die so gesperrten Kaufinteressenten auch noch nachfragen wieso sie den Artikel nicht kaufen können. So auch in diesem Fall, es geht um einen Nintendo DS Lite für damals knapp 100 Euro. Sinngemäß: “Wieso kann ich den Artikel nicht kaufen? – die Antwort ist Standard und weißt daraufhin, das u.a. auch nicht bezahlte Artikel in der Vergangenheit eine Ursache für die Sperre sein können. Nur wenige diskutieren dann noch, hier ist einer von denen …
“Barzahlung bei Abholung” ist eine der möglichen Zahlungsmethoden auf eBay (und natürlich auch generell). Das heißt – ich muss das tatsächlich noch erklären – der Käufer kommt zu uns, bezahlt bar und nimmt die Ware mit. Warum ich das erklären muss? Weil es im Monat mind. 2-3 andere Interpretationen gibt: Nein, Barzahlung bei der Abholung vom Postamt nennt man Nachnahme und erst recht wenn man in Österreich oder der Schweiz wohnt. Aber das soll nicht das Thema sein. Wir hatten also einen Verkauf in Höhe von 9,95 Euro, wobei der Käufer die Zahlungsmethode “Barzahlung bei Abholung” wählte und dies wie folgt kommentierte:
Guten Tag , ich schlage vor , wir treffen uns an irgendeinem öffentlichen ort in Mitte , sagen sie mir einfach welcher ihnen am geeignetsten erscheint .
Dazu muss man wissen, das Mitte knapp 25km entfernt liegt, d.h. 40 Minuten einfache Fahrt mit dem Auto. Nun gut, das wird kompliziert und ich sollte recht behalten …
Zur Vorgeschichte: Ein Käufer bestellte vor knapp 10 Tagen in unserem Shop ein GBA Wireless Adapter und da die Zahlung bis heute nicht eingegangen war, fragten wir freundlich nach. Die Antwort überraschte dann doch etwas …
Hier die Antwort eines Käufers, als wir nach 10 Tagen ohne Zahlungseingang vorsichtig per eMail nachgefragt hatten: