Erlebnisse aus dem Online-Handel
Erinnert sich noch jemand an diesen Betrugsfall? Ein kurzes Update der letzten Ereignisse: Am 3.4.2008 – also knapp vier Monate nach Erstattung der Strafanzeige – kam ein Brief der Berliner Amtsanwaltschaft und teilte mit, das der Vorgang zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben wurde. Das ist stimmig, stammte der Verkäufer und Konto aus Hamburg … Zum eBay Käuferschutz: Heute trudelte die Erstattung des Kaufbetrags minus Selbstbeteiligung ein. Hier einmal der zeitliche Ablauf des Käuferschutzverfahren. (more…)
… lebt es sich gänzlich ungeniert. So könnte man IMHO den Paragraph 154, Abs. 1 der Strafprozeßordnung zusammenfassen. Ich zitiere aus einem Brief der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg:”gemäß § 154 Abs. 1 der Strafprozeßordnung kann von der Verfolgung einer Straftat abgesehen werden, wenn die zu erwartende Strafe gegenüber einer wegen einer anderen Tat bereits verhängten oder zu erwartenden Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Daher habe ich von der Fortführung des Verfahrens abgesehen”. Zitat Ende. Super oder? (more…)
Ein befreundeter Händler staunte nicht schlecht, als er heute Post von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten hatte. Ein von ihm ersteigerter Artikel – den er bis dato noch gar nicht erhalten hatte – wäre Diebesgut. Es ist ihm untersagt diesen Artikel weiterzuverkaufen, da man an Diebesgut kein Eigentum erwerben kann. Er selbst wird als Geschädigter in diesem Fall geführt, offenbar wurde da ein Dieb inkl. Lager aufgedeckt. Soweit so gut, alles so wie es sein sollte. Bis auf eine Kleinigkeit …. (more…)