Erlebnisse aus dem Online-Handel
Das folgende lasse ich einfach mal völlig unkommentiert wirken. Folgende eMail trudelte ein:
Hallo Herr Zielinski,
erstmal wollte ich mich für die Playstation2 bedanken. Sie läuft technisch einwandfrei. Dennoch habe ich ein kleines Problem.
Vorerst mal wollte ich Ihnen auch sagen das es mir leid tut das ich Ihnen keine Bewertung gegeben habe.
Ich war ca. 1Monat außer Haus und als ich die Bewertung abgeben wollte, zeigt Ebay mir den Kauf von Ihnen nicht mehr an. Nur die letzten 60 tage.Kann man die Bewertung trotzdem noch tätigen, oder geht das nachträglich nicht mehr?
Zu meinem Problem.
Wie gesagt die PS2 ist super, aber ich kann die Spiele und die Filme nur abspielen wenn ich ein Gewicht auf die Klappe stelle, ansonten liest er die CDs nicht.
Was können wir da machen?
Läuft es unter Garantie bzw. Gewährleistung?Was kleines noch. Mein Ebayname war XY, aber ich habe ihn geändert auf YX.
Ach ja. Ein frohes neues und gesundes Jahr 2012.
Mit freundlichen XY
Unsere Antwort:
“Hallo Herr XY,
Sie haben die PS2 nicht bei uns gekauft, daher sollten Sie den Händler anschreiben bei dem Sie das Set gekauft haben. Sie haben an uns lediglich am 5. Oktober eine Anfrage gestellt bzgl. Gewährleistung/Garantie und ich habe Ihnen ausführlich den Unterschied erklärt. Danach hatten Sie auch noch mit meiner Frau telefoniert und dann den Kauf woanders durchgeführt.
Ihnen auch auch ein gutes erfolgreiches neues Jahr und viel Glück mit Ihrer PS2.
Gruß
Marcel Zielinski”
Tja, hätte er die PS2 nach der ausführlichen Beratung mal doch lieber bei uns gekauft … 🙂
Willkommen im neuen Jahr. Alleine die ersten 10 Tage hatten mehr blogbare Ereignisse als das gesamte letzte Jahr. Gut fürs Blog, schlecht für unsere Nerven wobei das heutige Erlebnis für sehr, sehr viel Erheiterung gesorgt hat. Die Geschichte begann bereits am Vortag als ein Amazon Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt und ein Spiel zurück geschickt hat. Soweit nichts ungewöhnliches, wenn man mal davon absieht das als Briefumschlag eine Art Krankenhausakte verwendet wurde. Heute waren zwei weitere Sendungen dieser Person in unserem Briefkasten, wieder waren das Umschläge aus der Kategorie Müllentsorgung aber das Kuriose daran: Der gute Mann hat bei uns nur ein Spiel gekauft. Offenbar hat da einer einen Großeinkauf getätigt und schickt nun alles zurück. Nur an die falschen Personen. An sich schon kurios, aber ich kann das noch toppen: Vielleicht bin ich da altmodisch, aber wenn man seine Kontodaten dazulegt erwarte ich schon eine gewisse Form. Ein weißes Blatt Papier bspw., eine Anrede/Gruß wäre nett muss aber nicht. Was ich nicht leiden kann ist, wenn man seinen Widerruf auf den Resten einer Pizzaschachtel formuliert. Oder auf die Reste der Verpackung seiner aufblasbaren Gummipuppe. Ein Scherz? Leider nicht …
Das man bei einem Widerruf keinerlei Begründung angeben muss, ist ja eigentlich bekannt. Ich bin darüber sogar sehr froh, da man so von den ganzen grotesken Erklärungsmodellen verschont bleibt – Erklärungsmodelle wo man schon oft denkt “Für wie blöd hält der Käufer uns eigentlich”. Ab und an bleibt man dennoch nicht davon verschont …
Käufer ticken manchmal auch sehr schräg, zumindest in diesem Fall ist mir nicht wirklich klar was der Käufer will. Absolution? Ich bin ja nicht der Papst, also wird das nichts. Aber zum Ablauf …
Das schöne an einem eigenen Shop ist ja, das man Querulanten im Vorfeld aussortieren kann. Keine Ware die wochenlang bis zur Klärung rumliegt und auch keine eBay Unstimmigkeiten mit den damit verbundenen Fristen und Antwortzeiten. Hier erst einmal der Artikel um den es geht …