Erlebnisse aus dem Online-Handel
Hochbezahlte Leute, die geistige Elite unseres Landes, hat – vermutlich auch mit der Hilfe von externen, hochbezahlten Beratern – sich wieder einmal dem Schutz des Verbrauchers angenommen. In vermutlich endlos langen Sitzungen wurde das Werk dann geschmiedet, durchdiskutiert und an allen Ecken und Kanten gefeilt. Dabei herausgekommen ist dann folgendes Werk, Deutschlands Verbraucher werden in Jubel ausbrechen – endlich, ja endlich ist es soweit: Eine für Otto-Normalverbraucher verständliche Widerrufsbelehrung. Exemplarisch an einem Satz möchte ich den wirklich grandiosen Wurf dokumentieren.
Alt:
… und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Neu:
… und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Und das ganze Mal etwas ernster: Der Wertersatz wurde noch einmal nachgeregelt und entsprechend aufgenommen. Ich bin gespannt, wann die nächste Änderung kommt und vor allem wie lange es dauert, bis die Abmahnindustrie an die Tür derjenigen klopft die vergessen haben, das am 4.11.2011 die Übergangsfrist endet und dann ein einzelner Buchstabe sehr, sehr teuer werden kann. Auch noch einmal ein herzliches Dankeschön nach Rudow an dieser Stelle!
Das ist die Anzahl der Angebote die ich gerade alle einzeln durchgehen mußte, wieder einmal. Grund: eBay hat es fertiggebracht die Einblendung der Widerrufsbelehrung zu zerbasteln und ohne eben diese Widerrufsbelehrung ist man abmahngefährdet. Natürlich gab es von eBay dazu keinen Hinweis, erst ein Artikel auf heise.de brachte mich darauf – ein komplettes Unding: eBay läßt damit seine Verkäufer ins offene Messer laufen. Ganze 50 Angebote hat es bei uns erwischt … wer gewerblich auf eBay unterwegs ist, sollte _unbedingt_ seine Angebote durchgehen